Garantie Auzen Care

Auzen Care

Sie sind auf Ihre Hörgeräte getreten?
Sie haben vergessen, sie herauszunehmen, als Sie in die Dusche gingen?

Auzen Care schützt Sie vor Diebstahl, Verlust, versehentlicher Beschädigung und mechanischem Versagen Ihres Hörgeräts.

Für 150 CHF pro Gerät garantieren wir vier Jahre lang den identischen Ersatz Ihrer Hörgeräte. Diese Garantie beginnt ab dem Kaufdatum des Geräts und endet, wenn das Hörgerät ausgetauscht wird. Im Falle eines Ersatzes beträgt die Selbstbeteiligung 30% des Kaufpreises.


Auzen Care ist eine nicht obligatorische Option, die den Kunden gegen Ausfall, Bruch, Diebstahl oder Verlust seines Hörgeräts versichert. Der Abschluss dieser Option ist für einen Zeitraum von vier Jahren gültig und kann nicht verlängert werden. Sie beginnt ab dem Kaufdatum des Hörgeräts und endet, wenn das Hörgerät ausgetauscht wird. Auzen Care kann bis zu 30 Tage nach dem Kaufdatum des Hörgerätes abgeschlossen werden.

Im Falle eines Bruchs muss das Produkt per Paketdienst an Auzen zurückgeschickt werden, damit es in unserem Labor untersucht werden kann. Die Expertise entscheidet, ob das Gerät repariert werden kann oder ob es als nicht reparierbar deklariert wird. Die Garantie deckt die Reparaturkosten (Teile und Arbeit) im Falle eines reparierbaren Defekts oder Bruchs.

Die Garantie umfasst auch einen einmaligen Ersatz bei Diebstahl, Verlust oder irreparabler Beschädigung. Sollte das Hörgerät ersetzt werden müssen, beträgt die Selbstbeteiligung 30 % des Kaufpreises zum Zeitpunkt des Austauschs des Hörgeräts.

Auzen Care gilt für das/die Hörgerät(e), das/die durch seine/ihre Seriennummer(n) auf der Rechnung definiert ist/sind.